Wednesday, July 27, 2005

CauCaz.com "Georgien: die katholische Kirche und ihr juristischer Status" / Georgia: the Catholic church has lost its legal status

Hier finden Sie ein Interview mit Florence MARDIROSSIAN und Monsignore Gujerotti (Botschafter des Vatikans im Süd-Kaukasus; apostolischer Nuntius in Tbilisi):


* Georgien: die katholische Kirche und ihr juristischer Status (27/07/2005)
* Georgia: the Catholic church has lost its legal status (englisch: Caucasus/Georgia)

Bis die kommunistische Herrschaft in Georgien anbrach, gab es ca. 90 bis 100.000 Katholiken in Georgien. Heutzutage ist der Kontakt zu ihnen weitesgehend erschöpft. Auf dem Land läßt sich das Ganze langsam wiederbeleben. Zudem gibt es in Georgien gerade mal einen georgischen Priester, andere Priester sind Polen oder Italiener, die die lateinische Lithurgie ins Georgische übersetzen.

Zudem sind katholische Kirchen orthodoxe Kathedralen geworden (Gori, Batumi oder Kutaissi). Der Innenraum der katholischen Kirche in Gori wurde darüberhinaus noch zerstört, um das Katholische zu entfernen.

Lobenswert ist, dass die neue Regierung niemals extremistische Bewegungen gefördert hat. Somit ist ein ernstzunehmender Fanatismus auch nicht vorzufinden. Waren ehemals die Beziehungen zwischen orthodoxer und katholischer Kirche gut, so hat sich mit der Unabhängigkeit Georgiens und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Problemen das Verhältnis etwas verschoben. Das Land hatte die Armut zu bewältigen. Es kompensierte die Schwierigkeiten mit einem Nationalismus, mit einer Suche nach ihrer Identität. Dazu gehört natürlich die georgisch-orthodoxe Kirche.

Problematisch ist, so offenbart das Interview, dass es in Georgien an einer entsprechenden Gesetzgebung mangelt. Auch den religiösen Minderheiten muss ein juristischer Status zuerkannt werden. Jedoch ist immer noch nicht ein Religionsgesetz verabschiedet wurden. Diesbezüglich sieht der Nuntius keinerlei Schwierigkeiten, dass die Privilegien der orthodoxen Kirche eingeschränkt werden könnten. Trotzdem plädiert er für rechtliche Lösung. In diesem Zusammenhang hebt er die Frage der Besteuerung hervor. Zum Beispiel werden Gelder für die humanitäre Hilfe mit 37% besteuert, dass heißt, wenn der georgische Staat Hilfe anfordert, muss man beachtliche Beträge diesem unumwunden zuführen.

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